Wie es sein kann, dass Ihr Haus abbrennt und die Versicherung nicht zahlt – Thema Überspannungsschaden

Stellen Sie sich vor, im Haus bricht ein Feuer aus und das Haus brennt ab oder wird größtenteils zerstört. Eine klare Sache: In der Verbundenen Gebäudeversicherung (VGV) sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm / Hagel versichert, somit ein klarer Schadensfall.

Sonderfall Überspannungsschaden

Stellen Sie sich nun vor, ein Blitz schlägt ins Haus ein und verursacht ein Feuer. Auch dies ist ein Schadensfall. Ein Überspannungsschaden durch einen Blitzschlag ist laut den Bedingungen für die verbundene Gebäudeversicherung (VGB) jedoch nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind (VGB 2010 – Wert 1914, Abschnitt A, § 2, Absatz 3)

Stellen Sie sich nun vor, der Blitz schlägt in die Hochspannungsleitung ein und verursacht eine Überspannung, die wiederum einen Überspannungsschaden an einem Gerät in Ihrem Haus verursacht. Das Gerät fängt Feuer, dieses breitet sich im ganzen Haus aus. Eine unschöne Vorstellung und noch schlimmer: Dies ist ist nicht unbedingt ein Versicherungsfall!

In den VGB A, § 2, Absatz 4 heißt es:

Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.

Überspannungsschaden – versichert oder nicht?

Ob ein Überspannungsschaden versichert ist oder nicht hängt von den Bedingungen Ihres Vertrages ab. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. schlägt Musterversicherungsbedingungen vor. Die aktuelle Fassung der Bedingungen für die verbundene Gebäudeversicherung (VGB) vom 01.01.13 sieht vor, dass ein Überspannungsschaden durch Blitz versichert ist. Das ist allerdings relativ neu. In den älteren Versionen der Musterbedingungen gilt der Überspannungsschaden nicht als Versicherungsfall. Zudem kann jede Gesellschaft die Musterbedingungen anpassen und tut dies natürlich auch. Für den Versicherungsnehmer sind dann die Vertragsbedingungen der Gesellschaft bindend. Einige Gesellschaften und Tarife versichern den Überspannungsschaden nicht oder nur zum Teil. Gleiches gilt übrigens auch für die verbundene Hausratversicherung. Hier ist dann natürlich der mögliche Schaden nicht ganz so groß.

Um im Schadensfall wirklich gut abgesichert zu sein, ist es sinnvoll, einen wirklichen Fachmann an seiner Seite zu haben, der sich mit der Materie auskennt. Vergleichsportale im Internet können Ihnen diesen Service kaum bieten.

Um sicher zu gehen, dass Ihr Haus auch bei einem Überspannungsschaden gut abgesichert ist, überprüfen Sie am besten Ihre Versicherungsbedingungen. Gerne unterstützen wir Sie bei allen aufkommenden Fragen.

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